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   VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 10.2414   

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https://dejure.org/2010,23624
VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 10.2414 (https://dejure.org/2010,23624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2010 - 22 ZB 10.2414 (https://dejure.org/2010,23624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 22 ZB 10.2414 (https://dejure.org/2010,23624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; gaststättenrechtliche nachträgliche Auflage für verbesserten Brandschutz in einer Kellerdiskothek; Beschränkung der maximalen Besucherzahl; berechtigtes Interesse; Vorbereitung einer Schadensersatzklage; Rehabilitierungsinteresse.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rehabilitierungsinteresse wegen einer Beschränkung der Besucherzahl einer Diskothek in einem Kellergeschoss aufgrund brandschutzrechtlicher Vorschriften trotz eines Einbaus einer weiteren Treppe als Rettungsweg; Verschulden einer Amtspflichtverletzung durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Rehabilitierungsinteresse wegen einer Beschränkung der Besucherzahl einer Diskothek in einem Kellergeschoss aufgrund brandschutzrechtlicher Vorschriften trotz eines Einbaus einer weiteren Treppe als Rettungsweg; Verschulden einer Amtspflichtverletzung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 10.2414
    Ein solches könnte bestehen, wenn die Klägerin, die als GmbH ein Gewerbe betreiben kann, aufgrund des strittigen Bescheids in den Ruf geraten sein könnte, gewerberechtlich und gaststättenrechtlich unzuverlässig zu sein, also nicht die Gewähr dafür zu bieten, ihr Gewerbe (Betrieb einer Kellerdiskothek) ordnungsgemäß zu betreiben (BVerwG vom 13.12.1988 BVerwGE 81, 74/76; BVerwG vom 9.8.1990 NVwZ 1991, 270).
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 10.2414
    Ein solches könnte bestehen, wenn die Klägerin, die als GmbH ein Gewerbe betreiben kann, aufgrund des strittigen Bescheids in den Ruf geraten sein könnte, gewerberechtlich und gaststättenrechtlich unzuverlässig zu sein, also nicht die Gewähr dafür zu bieten, ihr Gewerbe (Betrieb einer Kellerdiskothek) ordnungsgemäß zu betreiben (BVerwG vom 13.12.1988 BVerwGE 81, 74/76; BVerwG vom 9.8.1990 NVwZ 1991, 270).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 10.2414
    Das berechtigte Interesse muss objektiv - nicht nur nach der Bewertung der Klägerin - schutzwürdig sein, und es muss auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs noch vorliegen (BVerwG vom 4.3.1976 BVerwGE 53, 134/137).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 10.2414
    Am Verschulden fehlt es regelmäßig dann, wenn - wie hier -ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verwaltungshandeln in einem Klageverfahren gebilligt hat (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. zuletzt BVerwG vom 9.6.2009 NVwZ 2009, 1431, RdNr. 18; ebenso BGH vom 28.11.2002 NVwZ 2003, 166).
  • VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 10.2414
    Dies ist schon deshalb nicht der Fall, weil der Verwaltungsgerichtshof die Fortsetzungsfeststellungsklage nunmehr mangels eines berechtigten Interesses der Klägerin im Sinn von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO für unzulässig hält und die Zulässigkeitsprüfung keine die Zulassung rechtfertigenden Fragen aufwirft (vgl. BayVGH vom 25.3.2003 BayVBl 2004, 50).
  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 8 ZB 10.957

    Erledigung des Rechtsstreits während des Berufungszulassungsverfahrens

    Für die bei Durchführung eines Berufungsverfahrens zu treffende Feststellung der Rechtswidrigkeit der ursprünglich angefochtenen Verwaltungsakte besteht für den Kläger indes nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn im Zulassungsverfahren die Erheblichkeit der in Rede stehenden Rechtsfrage dargelegt, mithin ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO geltend gemacht wird (vgl. BayVGH vom 1.8.2011 Az. 8 ZB 11.345 ; vom 21.12.2010 GewArch 2011, 217 f.; Niedersächsisches OVG vom 17.8.2006 NVwZ-RR 2007, 67 f.; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 78b zu § 124a).
  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigtem Rechtsstreit um eine

    Hieran würde selbst eine etwaige gegenteilige Auffassung eines Rechtsmittelgerichts nichts ändern (vgl. BayVGH vom 21.12.2010 GewArch 2011, 217/218).
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